Arbeitszeit und Arbeitszeitmodelle für Schulen in freier Trägerschaft


Termin:
Montag, den 26.06.2023

Zeit: 09:00-12:15 Uhr (inkl. Pause von 15 Min.)

Ablauf:

Ab 08:45 Uhr         Einwahl
9:00 Uhr                Beginn
ca. 12:15 Uhr        Veranstaltungsende

 

Was erwartet Sie?

Die Arbeitszeit von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft weist schon immer Besonderheiten auf. Zwar sind diese meist nicht an die Vorgaben zur Arbeitszeit an öffentlichen Schulen gebunden, jedoch sind die Arbeitszeitregelungen anderer Beschäftigter, z. B. in Hort und KiTa, nicht uneingeschränkt auf Lehrkräfte übertragbar. Dies liegt zum einen an der notwendigen Unterscheidung zwischen vertraglich vereinbarter Arbeitszeit und Unterrichtszeit, die häufig nicht einmal den Lehrkräften selbst wirklich bewusst ist. Zum anderen ist dies in der Notwendigkeit begründet, die Arbeitszeit und auch den Urlaub der Lehrkräfte auf das Schuljahr und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern abzustimmen - sind doch Zeiten mit wenig Arbeitsbedarf wie die Ferienzeiten, aber auch Zeiten erhöhten Arbeitsaufkommens wie bei Klassenfahrten besonders zu berücksichtigen. Zudem gilt die vom Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil  vom 13. September 2022 festgestellte Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Erfassung der Arbeitszeit der Beschäftigten auch für Lehrkräfte und muss ab sofort in der Schule umgesetzt werden.

Im Seminar gibt die Referentin einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und ausgewählte aktuelle Rechtsprechung im Hinblick auf Arbeitszeit und geht dabei auf die Besonderheiten an Schulen ein. Ebenso erhalten Sie Anregungen für die Gestaltung eines Arbeitszeitmodells für Schulen in freier Trägerschaft. Dies kann Schulen als Einstieg in den Prozess der Modernisierung und Flexibilisierung Ihrer Arbeitszeitregelungen dienen.


Inhalt

  • Definition und Höchstgrenzen der Arbeitszeit, Mindestruhezeiten und Pausen - gibt es Ausnahmen bzw. Erleichterungen für Schulen? Was gilt bei Klassenfahrten?

  • Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften: Was ist eigentlich zu dokumentieren? Nur die Unterrichtsstunden, Elternabende, Teamsitzungen, oder auch die Vor- und Nachbereitungszeiten, Klassenfahrten etc.? Und wie muss die Arbeitszeit erfasst werden (Handschriftlich? Exel-Tabelle? Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems?)?

  • Anregungen für ein Arbeitszeitmodell, insbesondere spezielle Urlaubsregelungen und Arbeitszeitkonten als Möglichkeit der Arbeitszeitflexibilisierung und Schaffung von arbeitsfreien Schulferien



Zielgruppe

ArbeitgeberInnen sowie Schulleitungen von Schulen in freier Trägerschaft und alle fachlich Interessierten

 

Technik

Sie benötigen lediglich einen Lautsprecher und ein Mikrofon (meist im Laptop/PC integriert). Die Zuschaltung mit Kamera ist optional. Die Einwahldaten erhalten Sie vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

 

Referentin

Dr. Tina Lorenz
Fachanwältin für Arbeitsrecht (insbesondere Schularbeitsrecht)

 Foto Riel

  • Studium der Rechtswissenschaften an der technischen Universität Dresden mit begleitender fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
  • Referendariat in Sachsen
  • Umsetzung von Konzepten des Personalmanagements
  • Instrumente der Personalgewinnung und -bindung
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung- auch im Schichtdienst, Ausfallmanagement, Lebensarbeitszeitkonten


Battke Grünberg
Rechtsanwälte PartGmbB
Kleine Brüdergasse 3–5
01067 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 351 56 39 0 27
Fax: +49 351 563 90 99
lorenz@battke-gruenberg.de
www.battke-gruenberg.de

 Logo

Kosten

 Mitglieder VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V.

 269,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

 Mitglieder aus anderen VDP Landesverbänden

 319,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

 Nichtmitglieder

 369,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

 

Das Seminar beinhaltet

Seminarteilnahme // Seminarunterlagen // Teilnahmezertifikat

 

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 14.06.2023

Teilnahmebedingungen

Diese Webseite verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Mehr Informationen