Der Honorarvertrag an der Schule: (Un)Möglichkeiten und Alternativen

Das sogenannte "Herrenberg-Urteil" des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat Unsicherheit in die Statusbeurteilung von Lehrkräften gebracht. Nach dieser Rechtsprechung dürfte es für Schulen nur noch sehr schwer möglich sein, Lehrkräfte überhaupt noch als Honorarkräfte zu beschäftigen. Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ist jedoch häufig nicht finanzierbar bzw. von der Lehrkraft vielfach auch nicht gewünscht. In diesem Onlineseminar erhalten Sie einen Überblick über die derzeitige Rechtslage. Sie erhalten außerdem Tipps, welche alternativen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, und von welchen vermeintlichen Lösungen Sie eher Abstand nehmen sollten.

 

Inhalte des SeminarS

  • Warum Fremdpersonaleinsatz an Schulen?
  • Abgrenzung Werk-/bzw. Dienstvertrag/Arbeitsverhältnis
  • Abhängige Beschäftigung bei Lehrkräften - Sichtweise des Bundessozialgerichts ("Herrenberg")
  • Können Lehrkräfte an Schulen überhaupt noch als Honorarkräfte eingesetzt werden?
  • Mögliche Maßnahmen zur Risikominimierung in Zweifelsfällen
  • Überblick über alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
    • d. R. keine Lösung: zeitgeringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV für maximal 3 Monate/70 Kalendertage
    • Geldgeringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) kombiniert mit flexibler Arbeitszeitregelung
    • Rahmenvertrag mit Einzelbefristungen

Zielgruppe

Arbeitgeber/innen von Schulen in freier Trägerschaft und alle fachlich Interessierten.
 

ReferentiN

Dr. Tina Lorenz
Fachanwältin für Arbeitsrecht (insbesondere Schularbeitsrecht)

 Foto Riel

  • Studium der Rechtswissenschaften an der technischen Universität Dresden mit begleitender fachspezifischen Fremdsprachenausbildung
  • Referendariat in Sachsen
  • Umsetzung von Konzepten des Personalmanagements
  • Instrumente der Personalgewinnung und -bindung
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung- auch im Schichtdienst, Ausfallmanagement, Lebensarbeitszeitkonten

Battke Grünberg
Rechtsanwälte PartGmbB
Kleine Brüdergasse 3–5
01067 Dresden
Deutschland
Tel.: +49 351 56 39 0 27
Fax: +49 351 563 90 99
lorenz@battke-gruenberg.de
www.battke-gruenberg.de

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Termin und Ablauf


Donnerstag, den 30.01.2025

09:00 - 11:15 Uhr

Ab  8:50 Uhr       Einwahl
       9:00 Uhr      Beginn
ca. 11:15 Uhr      Veranstaltungsende
 

Technik

Die Zuschaltung mit Kamera ist optional. Die Einwahldaten erhalten Sie vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.

Das Seminar beinhaltet

Seminarteilnahme // Seminarunterlagen // Teilnahmezertifikat

Kosten

Mitglieder VDP:      269,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Nichtmitglieder:     299,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 23.01.2025

Teilnahmebedingungen

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