Schulvertrag und Schulordnung rechtssicher gestalten


Termin: Dienstag, den 14.11.2023

Zeit: 10:00 - 16:00 Uhr

Ablauf:

ab 09:00 Uhr      Empfang der Teilnehmer/innen
10:00 Uhr           Beginn
ca. 12:00 Uhr      Mittagspause
ca. 14:30 Uhr      Kaffeepause
ca. 16:00 Uhr      Veranstaltungsende 

Ort: VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V., Petersstraße 1-13, 04109 Leipzig oder Tagungshotel in der Leipziger Innenstadt

 

Seminarinhalt


Wir erarbeiten anhand eines Grundgerüstes einen Schulvertrag und eine Schulordnung. Dabei berühren wir (je nach Nachfrage) die hier genannten Punkte. Die Reihenfolge der Behandlung kann im Seminar abweichen.

Schulvertrag

1. Vertragsinhalt

  • Vertragspartner
  • Vertragsgegenstand, Leistungen der Vertragspartner
  • Nebenpflichten, Zusammenarbeit, Aufsicht usw.
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsbedingungen
  • Schulgeld
  • Zahlungsmodalitäten
  • Vertragsstrafen
  • Haftungsregelungen
  • Datenschutzbestimmungen
  • Schuluniformen
  • Schulbücher
  • Schulveranstaltungen
  • Schulbus/Schulweg
  • Nachhilfe
  • Schulbegleitung
  • Schulpsychologischer Dienst
  • Schulmedizinische Versorgung
  • Schulsozialarbeit
  • Schulaufsicht
  • Finanzierung von Schulen
  • Schulplatzvergabe
  • Schulwahlrecht
  • Einbeziehung von weiteren Klauselwerken (z.B. Schulordnung, Schulgeldregelung, Elternmitarbeit)

2. Grenzen des Schulvertrages

  • Klauseln, die diskriminierend sind (z.B. aufgrund von Geschlecht, ethnischem Hintergrund, sexueller Orientierung, etc.)
  • Klauseln, die eine unangemessen hohe finanzielle Belastung für die Eltern darstellen
  • Klauseln, die eine unangemessen lange Vertragslaufzeit vorsehen
  • Klauseln, die unverhältnismäßige Strafen vorsehen (z.B. Vertragsstrafen bei Kündigung)
  • Klauseln, die eine unangemessene Einschränkung der Wahlmöglichkeiten der Eltern bezüglich der Schulwahl ihrer Kinder darstellen
  • Klauseln, die eine unangemessen hohe Kontrolle über das Privatleben der Schüler vorsehen


Schulordnung

  • Ziele und Zweck der Schulordnung: Die Schulordnung sollte die Grundsätze und Ziele der Schule beschreiben, die die Schulgemeinschaft verfolgt, sowie die Erwartungen an die Schüler, Lehrer und Eltern definieren.
  • Verhaltensregeln: Die Schulordnung sollte klare Regeln für das Verhalten der Schüler und Lehrer festlegen. Dazu gehören zum Beispiel Regeln zur Pünktlichkeit, zum Respekt gegenüber anderen, zum Verhalten in den Pausen, zum Verhalten im Unterricht und zur Nutzung von Technologie.
  • Anwendung von Strafen: Die Schulordnung sollte die Strafen beschreiben, die für Verstöße gegen die Regeln gelten. Dazu gehört auch die Art der Verfahren, die bei einem Verstoß angewendet werden, und die Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen.
  • Mobbing und Belästigung: Die Schulordnung soll Informationen über die Verfahren enthalten, die bei solchen Vorfällen angewendet werden, und die Unterstützung beschreiben, die den betroffenen Personen geboten werden sollen.
  • Nutzung der Schulräume und Anlagen: Es sollten Regeln festgelegt werden, die die Nutzung der Schulräume und Anlagen regeln, sowie die Verantwortung für die Pflege und den Schutz dieser Räume.
  • Kommunikation und Zusammenarbeit: Die Schulordnung sollte die Erwartungen an die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern, Eltern und anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft beschreiben.
  • Änderungen und Aktualisierungen: Schulordnungen sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Bedürfnissen der Schulgemeinschaft entsprechen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

Grenzen der Schulordnung

  • Klauseln, die diskriminierend sind (z.B. aufgrund von Geschlecht, ethnischem Hintergrund, sexueller Orientierung, etc.)
  • Klauseln, die die Freiheit der Meinungsäußerung einschränken
  • Klauseln, die unverhältnismäßige Strafen vorsehen (z.B. Entlassung aufgrund eines einzelnen Fehlverhaltens)
  • Klauseln, die den Schülern oder Eltern unangemessen hohe Pflichten auferlegen
  • Klauseln, die gegen das Verbot von Zwang und Willkür verstoßen
  • Klauseln, die eine unangemessen hohe Kontrolle über das Privatleben der Schüler vorsehen
  • Klauseln, die eine unangemessen hohe Kontrolle über das Privatleben der Schüler vorsehen

Zielgruppe

Schulträger und Leitungskräfte von Bildungseinrichtungen sowie alle fachlich Interessierten

Referent

Rechtsanwalt Martin Sträßer
Anwaltskanzlei Sträßer Rehm Barfield

 Straesser

Herr Sträßer hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen.

Im Februar 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Sträßer erstmals zum juristischen Berater der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Schulen in freier Trägerschaft gewählt und seitdem alle zwei Jahre wieder gewählt. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Sträßer seit 1994 Vorstandsmitglied und seit 1998 stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen.

Er gehört der Schulrechtskommission (VDP, BdFWS, BFAS) an.

Die Beratung und Vertretung von Schulen in freier Trägerschaft gehört neben den Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts, dem Handels- und Gesellschaftsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Sträßer.

Schwerpunkte seiner gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Finanzhilfeprozesse thüringischer und sächsischer Schulen. Für die Zeit bis 1997 und seit 1998 vor allem für Förderschulen wurden von ihm daher in diesem Bereich flächendeckend Prozesse um die Schulfinanzierung geführt.

Über Sachsen und Thüringen hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Sträßer freie Schulträger. Seine beratende und vertretende Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Recht. Herr Rechtsanwalt Sträßer berät Schulträger auch im Rahmen der Vertragsgestaltung und dessen weiterer Vertragsbeziehungen.

Kosten

Mitglieder VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V.

279,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Mitglieder aus anderen VDP Landesverbänden

339,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Nichtmitglieder

399,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

 

Das Seminar beinhaltet

Seminarteilnahme // Mittagspause // Kaffeepause // Tagungsgetränke // Teilnahmezertifikat


Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 30.10.2023

Teilnahmebedingungen

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