Präsenzseminar mit Onlinezuschaltung
Termin: Donnerstag, den 04.05.2023
Zeit: 10:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Die begleitende Onlineveranstaltung findet vorbehaltlich statt. Sie kann nur angeboten werden, wenn die Präsenzveranstaltung in unserer Geschäftsstelle durchgeführt wird. Wir informieren alle Teilnehmer der Onlineveranstaltung 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Ablauf Onlineseminar:
ab 09:30 Uhr Einwahl
10:00 Uhr Beginn
ca. 12:00 Uhr Mittagspause
ca. 14:30 Uhr Kaffeepause
ca. 16:00 Uhr Veranstaltungsende
Zum Präsenzseminar: Link
Was erwartet Sie?
Häufig sorgen insbesondere die kleinen Tücken im Schulalltag für große rechtliche Unsicherheit im Schulsekretariat. Viele Fragen davon sind „Dauerbrenner“. So z.B.:
- Wer haftet, wenn ein Kind im Schulsekretariat „geparkt“ wird und es passiert etwas oder Wertgegenstände im Schulsekretariat gelagert werden und diese wegkommen?
- Was ist zu tun, wenn Kinder abgeholt werden müssen, aber niemand zu erreichen ist?
- Ein Kind ist chronisch krank und braucht regelmäßig Medikamente, die im Sekretariat lagern. Wie verhalte ich mich hier?
- Welche Daten eines Kindes darf ich am Telefon an wen herausgeben und welche nicht?
- Getrennt lebende Eltern: Wer kriegt was?
- Die Eltern eines erkrankten Kindes wollen das Kind nicht von der Schule abholen („Der simuliert nur...“). Wie verhalte ich mich hier?
- Ein Kind kommt ins Sekretariat und soll von seiner Mutter abgeholt werden. Mutter sagt am Telefon: „Schicken Sie ihn heim“. Wie sichere ich mich hier ab?
- Was darf ich als Schulsekretärin unterschreiben und was nicht (Verwaltungsakte, Bescheinigungen, Schülerausweise…)?
- Lehrer oder Schulleitung bitten Sie, mit Ihrem Privat PKW während der Arbeitszeit Besorgungen für sie zu erledigen (Blumen kaufen, Post wegbringen, Geld einzahlen, Bäcker, etc.). Dürfen Sie das?
- „Ich verstehe Sie nicht“: Wie gehe ich mit Eltern um, die kein Deutsch sprechen?
- Darf ich als Schulsekretärin Kinder auf Läuse untersuchen und/oder Zecken, Glassplitter, etc. entfernen?
- „Wir haben keinen Kontakt mehr zum Vater“: glaube ich das?
Diese Themen, Ihre Fragen und vieles mehr sollen in diesem Seminar behandelt werden.
Inhalt
Dienstrecht
- Wer ist Vorgesetzter?
- Welches Verhältnis haben Schulsekretärinnen zu den übrigen Mitarbeitern, vor allem den Lehrkräften?
- Dienstfahrten mit Dienst- oder Privat-Fahrzeug?
Verhältnis zu den Schülern und Eltern
1. Grundlagen:
- Schulvertrag, Zivilrecht
2. Aufsicht:
- Aufsichtspflicht, Verletzung und verschiedenes
- Einlagerung von Gegenständen, konfisziert oder abgegeben
3. Auskünfte und Mitteilungen:
- Was darf wem gesagt werden, was muss eventuell weitergegeben werden?
4. Notfälle:
- Wie gehen Schulsekretärinnen mit kranken Kindern um?
- Dürfen oder müssen sie Erste Hilfe leisten?
- Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Eltern andere Vorstellungen haben als die Schule?
Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab senden. Wir geben diese zur Vorbereitung an den Referenten weiter.
Zielgruppe
Mitarbeiter/innen von Schulsekretariaten aller Bundesländer
Teilnehmerzahl
Die begleitende Onlineveranstaltung kann nur bei mind. 10 Anmeldungen für die Präsenzveranstaltung angeboten werden. Wir informieren alle für das Onlineseminar angemeldeten Teilnehmer/innen verbindlich zum Anmeldeschluss.
Technik
Bitte schalten Sie sich für Ihre Fragen während des Seminars mit Kamera zu. Sie benötigen weiterhin lediglich einen Lautsprecher und ein Mikrofon (meist im Laptop/PC integriert). Die Einwahldaten erhalten Sie vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail.
Referent
Rechtsanwalt Martin Sträßer
Anwaltskanzlei Sträßer Rehm Barfield
Herr Sträßer hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen.
Im Februar 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Sträßer erstmals zum juristischen Berater der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Schulen in freier Trägerschaft gewählt und seitdem alle zwei Jahre wieder gewählt. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Sträßer seit 1994 Vorstandsmitglied und seit 1998 stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen.
Er gehört der Schulrechtskommission (VDP, BdFWS, BFAS) an.
Die Beratung und Vertretung von Schulen in freier Trägerschaft gehört neben den Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts, dem Handels- und Gesellschaftsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Sträßer.
Schwerpunkte seiner gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Finanzhilfeprozesse thüringischer und sächsischer Schulen. Für die Zeit bis 1997 und seit 1998 vor allem für Förderschulen wurden von ihm daher in diesem Bereich flächendeckend Prozesse um die Schulfinanzierung geführt.
Über Sachsen und Thüringen hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Sträßer freie Schulträger. Seine beratende und vertretende Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Recht. Herr Rechtsanwalt Sträßer berät Schulträger auch im Rahmen der Vertragsgestaltung und dessen weiterer Vertragsbeziehungen.
Kosten
Mitglieder VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V. |
279,00 € (zzgl. 19% Mwst.) |
Mitglieder aus anderen VDP Landesverbänden |
339,00 € (zzgl. 19% Mwst.) |
Nichtmitglieder |
399,00 € (zzgl. 19% Mwst.) |
Das Seminar beinhaltet
Seminarteilnahme // Seminarunterlagen // Teilnahmezertifikat
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 26.04.2023