Gestaltungsfreiheit in Privatschulen – Möglichkeiten und Grenzen gemäß Art. 7 Abs. 4 GG

Das Grundgesetz räumt Ersatzschulen nach Artikel 7 Absatz 4 das Recht auf Genehmigung ein, sofern sie in ihren Leistungen den öffentlichen Schulen nicht nachstehen. Entscheidend ist dabei die Gleichwertigkeit, nicht die Gleichartigkeit. Diese Regelung betrifft nicht nur die im Gesetz genannten Kriterien wie Lehrziele und räumliche Ausstattung, sondern erstreckt sich auch auf viele weitere Bereiche – etwa die Aufnahme von Schüler/innen, Schulorganisation, Pädagogik und Formen sozialer Interaktion.

Für anerkannte Ersatzschulen, die eigenständig Schulabschlüsse vergeben, gelten jedoch zusätzliche gesetzliche Vorgaben, die eine größere Übereinstimmung mit dem staatlichen Schulwesen erfordern. Trotz dieser Anforderungen bleibt aber auch hier Raum für individuelle Gestaltungsansätze.

Das Seminar gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und die bestehenden Freiheiten für Ersatzschulen. Es legt besonderes Augenmerk auf die verbleibenden Spielräume auch für anerkannte Schulen und zeigt Lösungswege im Umgang mit schulaufsichtlichen Anforderungen.

 

Inhalte des SeminarS

  • Rechtliche Grundlagen:
    – Art. 7 Abs. 4 GG
    – Landesrechtliche Regelungen (z. B. § 3 Abs. 1 Satz 2 SächsSchulG, § 2 Abs. 3 ThürSchFG)
  • Grenzen der Gestaltungsfreiheit:
    – Unterrichtsorganisation
    – Erfüllung der Schulpflicht
    – Fachliche Standards
  • Organisations- und pädagogische Freiheit:
    – Möglichkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens
    – Spielräume der Schulträger
  • Besonderheiten für anerkannte Ersatzschulen:
    – Gesetzliche Vorgaben (z. B. § 10 ThürSchFG, § 8 SächsSchulG)
    – Anforderungen an Schulleitungen (abweichend in Sachsen)
    – Aufnahmebedingungen, Versetzung und Prüfungen
  • Was bleibt frei?
    – Organisationsgestaltung
    – Pädagogisches Profil

Der Referent, selbst Absolvent einer freien Schule, bringt persönliche Erfahrungen und fachliche Expertise ein – mit dem Ziel, die Gestaltungsfreiheit im Schulwesen praktisch greifbar und nutzbar zu machen.

Gerne können Sie Ihre Fragen zur Veranstaltung mitbringen – noch hilfreicher ist es, wenn Sie uns Ihre Fragen im Vorfeld per E-Mail zusenden.

Zielgruppe

Schulleitungen und Leitungskräfte an freien Schulen.

 

Referent

Rechtsanwalt Martin Sträßer
Anwaltskanzlei Sträßer Rehm Barfield

 Straesser

Herr Sträßer hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1987 als Rechtsanwalt zugelassen.

Im Februar 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Sträßer erstmals zum juristischen Berater der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Schulen in freier Trägerschaft gewählt und seitdem alle zwei Jahre wieder gewählt. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Sträßer seit 1994 Vorstandsmitglied und seit 1998 stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen.

Er gehört der Schulrechtskommission (VDP, BdFWS, BFAS) an.

Die Beratung und Vertretung von Schulen in freier Trägerschaft gehört neben den Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts, dem Handels- und Gesellschaftsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Rechtsanwalt Sträßer.

Schwerpunkte seiner gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Finanzhilfeprozesse thüringischer und sächsischer Schulen. Für die Zeit bis 1997 und seit 1998 vor allem für Förderschulen wurden von ihm daher in diesem Bereich flächendeckend Prozesse um die Schulfinanzierung geführt.

Über Sachsen und Thüringen hinaus berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Sträßer freie Schulträger. Seine beratende und vertretende Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Recht. Herr Rechtsanwalt Sträßer berät Schulträger auch im Rahmen der Vertragsgestaltung und dessen weiterer Vertragsbeziehungen.

 

Termin und Ablauf


Donnerstag, den 18.09.2025

10:00 - 16:00 Uhr (inkl. Pause)

Ab  9:30 Uhr       Empfang der Teilnehmer/innen
     10:00 Uhr      Beginn
ca. 12:00 Uhr      Mittagspause
ca. 14:30 Uhr      Kaffeepause
ca. 16:00 Uhr      Veranstaltungsende
 

Veranstaltungsort

VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V.
Petersstraße 1-13, 5. OG
04109 Leipzig

Das Seminar beinhaltet

Seminarteilnahme // Teilnahmezertifikat // Mittagspause // Kaffeepause // Tagungsgetränke

Kosten

Mitglieder VDP:      319,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Nichtmitglieder:     399,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Anmeldeschluss

Anmeldeschluss ist der 03.09.2025

Teilnahmebedingungen

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