Das Grundgesetz räumt Ersatzschulen nach Artikel 7 Absatz 4 das Recht auf Genehmigung ein, sofern sie in ihren Leistungen den öffentlichen Schulen nicht nachstehen. Entscheidend ist dabei die Gleichwertigkeit, nicht die Gleichartigkeit. Diese Regelung betrifft nicht nur die im Gesetz genannten Kriterien wie Lehrziele und räumliche Ausstattung, sondern erstreckt sich auch auf viele weitere Bereiche – etwa die Aufnahme von Schüler/innen, Schulorganisation, Pädagogik und Formen sozialer Interaktion.
Für anerkannte Ersatzschulen, die eigenständig Schulabschlüsse vergeben, gelten jedoch zusätzliche gesetzliche Vorgaben, die eine größere Übereinstimmung mit dem staatlichen Schulwesen erfordern. Trotz dieser Anforderungen bleibt aber auch hier Raum für individuelle Gestaltungsansätze.
Das Seminar gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und die bestehenden Freiheiten für Ersatzschulen. Es legt besonderes Augenmerk auf die verbleibenden Spielräume auch für anerkannte Schulen und zeigt Lösungswege im Umgang mit schulaufsichtlichen Anforderungen.
Inhalte des SeminarS
- Rechtliche Grundlagen:
– Art. 7 Abs. 4 GG
– Landesrechtliche Regelungen (z. B. § 3 Abs. 1 Satz 2 SächsSchulG, § 2 Abs. 3 ThürSchFG) - Grenzen der Gestaltungsfreiheit:
– Unterrichtsorganisation
– Erfüllung der Schulpflicht
– Fachliche Standards - Organisations- und pädagogische Freiheit:
– Möglichkeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens
– Spielräume der Schulträger - Besonderheiten für anerkannte Ersatzschulen:
– Gesetzliche Vorgaben (z. B. § 10 ThürSchFG, § 8 SächsSchulG)
– Anforderungen an Schulleitungen (abweichend in Sachsen)
– Aufnahmebedingungen, Versetzung und Prüfungen - Was bleibt frei?
– Organisationsgestaltung
– Pädagogisches Profil
Der Referent, selbst Absolvent einer freien Schule, bringt persönliche Erfahrungen und fachliche Expertise ein – mit dem Ziel, die Gestaltungsfreiheit im Schulwesen praktisch greifbar und nutzbar zu machen.
Gern können Sie uns Ihre Fragen bereits im Vorfeld per E-Mail zuschicken – selbstverständlich sind auch Fragen während der Veranstaltung willkommen.
Zielgruppe
Schulleitungen und Leitungskräfte an freien Schulen.
Referent
Rechtsanwalt Martin Sträßer
Anwaltskanzlei Sträßer Rehm Barfield
Herr Sträßer hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit März 1990 ist er in Chemnitz (damals Karl-Marx-Stadt) tätig.
Im Februar 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Sträßer erstmals zum juristischen Berater der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Schulen in freier Trägerschaft gewählt und seitdem alle zwei Jahre wieder gewählt. Er war lange Zeit stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen und Schatzmeister des Kinderschutzbundes.
Seit mehr als 10 Jahren konzentriert sich RA Sträßer auf das Gebiet "Bildung und Erziehung in freier Trägerschaft". Er berät Träger von Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe einschließlich Tageseltern, nicht aber andere Beteiligte (Eltern, Lehrer, Schüler, Behörden).
RA Sträßer führt gerichtliche Auseinandersetzungen um die Finanzierung von Einrichtungen aller Art in vielen Bundesländern mit Schwerpunkt Ostdeutschland, aber nicht darauf beschränkt. Daneben berät vertritt er die Träger von Einrichtungen auch im Hinblick auf Genehmigungen und Auflagen.
Er berät hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit allen Beteiligten (Schul- und Betreuungsverträge, Arbeitsverträge usw.).
Termin und Ablauf
Donnerstag, den 18.09.2025
10:00 - 16:00 Uhr (inkl. Pause)
Ab 9:30 Uhr Empfang der Teilnehmer/innen
10:00 Uhr Beginn
ca. 12:00 Uhr Mittagspause
ca. 14:30 Uhr Kaffeepause
ca. 16:00 Uhr Veranstaltungsende
Veranstaltungsort
VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V.
Petersstraße 1-13, 5. OG
04109 Leipzig
Das Seminar beinhaltet
Seminarteilnahme // Teilnahmezertifikat // Mittagspause // Kaffeepause // Tagungsgetränke
Kosten
Mitglieder VDP: 319,00 € (zzgl. 19% Mwst.)
Nichtmitglieder: 399,00 € (zzgl. 19% Mwst.)
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 03.09.2025