Rechtliche Fragen im Schulsekretariat

Häufig sorgen insbesondere die kleinen Tücken im Schulalltag für große rechtliche Unsicherheit im Schulsekretariat. Viele Fragen davon sind „Dauerbrenner“. Folgende Themen, Ihre Fragen und vieles mehr sollen in diesem Seminar behandelt werden.

Inhalte des Seminars

  • Wer haftet, wenn ein Kind im Schulsekretariat „geparkt“ wird und es passiert etwas oder Wertgegenstände im Schulsekretariat gelagert werden und diese wegkommen?
  • Was ist zu tun, wenn Kinder abgeholt werden müssen, aber niemand zu erreichen ist?
  • Ein Kind ist chronisch krank und braucht regelmäßig Medikamente, die im Sekretariat lagern. Wie verhalte ich mich hier?
  • Welche Daten eines Kindes darf ich am Telefon an wen herausgeben und welche nicht?
  • Getrennt lebende Eltern: Wer kriegt was?
  • Die Eltern eines erkrankten Kindes wollen das Kind nicht von der Schule abholen („Der simuliert nur...“). Wie verhalte ich mich hier?
  • Ein Kind kommt ins Sekretariat und soll von seiner Mutter abgeholt werden. Mutter sagt am Telefon: „Schicken Sie ihn heim“. Wie sichere ich mich hier ab?
  • Was darf ich als Schulsekretärin unterschreiben und was nicht (Verwaltungsakte, Bescheinigungen, Schülerausweise…)?
  • Lehrer oder Schulleitung bitten Sie, mit Ihrem Privat PKW während der Arbeitszeit Besorgungen für sie zu erledigen (Blumen kaufen, Post wegbringen, Geld einzahlen, Bäcker, etc.). Dürfen Sie das?
  • „Ich verstehe Sie nicht“: Wie gehe ich mit Eltern um, die kein Deutsch sprechen?
  • Darf ich als Schulsekretärin Kinder auf Läuse untersuchen und/oder Zecken, Glassplitter, etc. entfernen?
  • „Wir haben keinen Kontakt mehr zum Vater“: glaube ich das?

 

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen von Schulsekretariaten aller Bundesländer.
 

Referent

Rechtsanwalt Martin Sträßer 
Anwaltskanzlei Sträßer Rehm Barfield  

 Straesser

Herr Sträßer hat in Passau Rechtswissenschaften studiert und ist seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen, seit März 1990 in Chemnitz (damals Karl-Marx-Stadt).

Im Februar 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Sträßer erstmals zum juristischen Berater der Arbeitsgemeinschaft der Sächsischen Schulen in freier Trägerschaft gewählt und seitdem alle zwei Jahre wieder gewählt. Darüber hinaus war Herr Rechtsanwalt Sträßer lange Zeit Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen.

Die Tätigkeit von Herrn RA Sträßer gehört fast ausschließlich in das Feld „Bildung und Erziehung in freier Trägerschaft“. Dazu gehören neben den Schulen auch Tageseltern, Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe und andere. Räumlicher Schwerpunkt sind die neuen Bundesländer und Berlin, RA Sträßer berät und vertritt aber auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Seine beratende und vertretende Tätigkeit beschränkt sich dabei nicht nur auf das öffentliche Recht. Herr Rechtsanwalt Sträßer berät seine Mandanten auch im Rahmen der Vertragsgestaltung und  weiterer Rechtsbeziehungen.

 

Termin und Ablauf

Donnerstag, den 22.04.2027
10:00 - 16:00 Uhr

Ab  9:30 Uhr       Empfang der Teilnehmer/innen
     10:00 Uhr      Beginn
ca. 12:00 Uhr      Mittagspause
ca. 14:30 Uhr      Kaffeepause
ca. 16:00 Uhr      Veranstaltungsende
 

Veranstaltungsort

VDP Landesverband Sachsen-Thüringen e.V.
Petersstraße 1-13, 5. OG
04109 Leipzig

Das Seminar beinhaltet

Seminarteilnahme // Teilnahmezertifikat // Mittagspause // Kaffeepause // Tagungsgetränke

Kosten

Mitglieder VDP:      339,00 € (zzgl. 19% Mwst.)

Nichtmitglieder:     419,00 € (zzgl. 19% Mwst.)


Anmeldeschluss

Anmeldeschluss für dieses Seminar ist der 07.04.2027


Teilnahmebedingungen

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